Allzu gerne verdrängen wir sie, doch zu Beginn eines jeden Jahres holt sie uns gnadenlos ein: die Schweizer Steuererklärung. Mit diesem ausführlichen ETF Steuern Schweiz Bericht wollen wir alle relevanten Steueraspekte im Zusammenhang mit ETFs durchleuchten. Zudem geben wir dir vier nützliche Steuerspartipps auf den Weg, womit du die Besteuerung deines ETF-Portfolios optimieren kannst – selbstverständlich ganz legal.
Kurz & bündig
- So mühselig das Thema ist, an der Steuerfront lässt sich viel Geld sparen.
- ETF-Anleger:innen sollten insbesondere folgende vier Steuerspartipps beachten:
- Steuerspartipp #1: Sparen von Einkommenssteuern durch Verzicht auf eine Dividendenstrategie
- Steuerspartipp #2: Vermeidung der Stempelsteuer durch Wahl eines ausländischen Brokers wie Interactive Brokers oder DEGIRO
- Steuerspartipp #3: Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Schweizer Aktien durch Wahl eines ETF mit CH-Domizil sowie korrekter Deklaration in der Steuererklärung
- Steuerspartipp #4: (Teilweise) Vergütung der ausländischen Quellensteuer durch Wahl eines steuerfreundlichen Fondsstandorts mit Rückforderungsmöglichkeit
Inhalt
ETF Steuern Schweiz: Übersicht
Als in der Schweiz steuerpflichtiger Privatanleger kommen für dein ETF-Portfolio folgende Steuerarten in Frage:
- Einkommenssteuer (Link zum Kapitel)
- Vermögenssteuer (Link)
- Stempelsteuer (Link)
- Verrechnungssteuer (Link) und
- ausländische Quellensteuer (Link)
Die nachfolgende Aufstellung in Tabelle 1 zeigt für drei im Zusammenhang mit der ETF-Anlage relevanten Steuerobjekte, welche Steuerart betroffen ist und welche Behörde die Steuer erhebt.
Steuerobjekt | Steuerart Einkommensteuer | Vermögenssteuer | Stempelsteuer | Verrechnungssteuer |
---|---|---|---|---|
ETF-Dividenden | Bund/Kanton/Gemeinde | Bund | ||
ETF-Vermögen | Kanton/Gemeinde | |||
ETF-Handel | Bund |
Tabelle 1: Je nach Steuerobjekt sind unterschiedliche Steuerarten relevant, welche von Gemeinde, Kanton und/oder Bund erhoben werden
Verzicht auf Kapitalgewinnsteuer
Im Unterschied zu den meisten anderen Ländern erhebt die Schweiz bei Kursgewinnen keine Kapitalgewinnsteuer. Im Gegenzug sind Kursverluste aber auch nicht vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
Schweizer Steuersystem geprägt vom «Kantönligeist»
Auch wenn Tabelle 1 oben eine klare und einheitliche Regelung der ETF-Besteuerung suggeriert, ist die eigentliche Steuerbelastung von Person zu Person sehr unterschiedlich, und zwar auch dann, wenn Einkommen und Vermögen auf einem vergleichbaren Niveau sind.
Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass alle 26 Schweizer Kantone ihr eigenes Steuergesetz anwenden. Die Höhe der Abzüge und Steuertarife variiert von einem Kanton zum andern und folglich auch die Steuerbelastung.
In den nachfolgenden Kapiteln nehmen wir die für die ETF-Besteuerung relevanten Steuerarten Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Stempelsteuer, Verrechnungssteuer und ausländische Quellensteuer genauer unter die Lupe.
ETF Steuern Schweiz: Detailbetrachtung der relevanten Steuerarten
Einkommensteuer
ETF-Erträge in Form von Dividenden (Aktien) und Zinsen (Anleihen) unterliegen der Einkommensteuer. Bei Dividenden ist es nicht entscheidend, ob sie ausgeschüttet oder reinvestiert (thesaurierender ETF) werden. Die Einkommensteuer wird durch Bund, Kanton und Gemeinde erhoben.
Da bei der Einkommenssteuer ein progressiver Steuersatz zur Anwendung kommt, erhöht sich die Steuer bei steigendem Einkommen überproportional.
Steuerspartipp #1: Sparen von Einkommenssteuern durch Verzicht auf eine Dividendenstrategie
Steuerfreie Ausnahme
Verfügt ein CH-Unternehmen in einem ETF über Kapitaleinlagereserven (KER) und schüttet aus diesem Topf aus, muss dieser Betrag nicht als Einkommen versteuert werden. Diese Art von Ausschüttung wird in Bankbelegen manchmal etwas irreführend als «Kapitalgewinn» bezeichnet (vgl. Abbildung 1).
Vermögenssteuer
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, welche eine Vermögenssteuer für Privatpersonen kennt. Das in ETFs angelegte Vermögen unterliegt somit der Vermögenssteuer. Sie wird nur auf der Ebene der Kantone und der Gemeinden erhoben – nicht hingegen beim Bund.
Wie bei der Einkommenssteuer kommt auch bei der Vermögenssteuer ein progressiver Steuersatz zur Anwendung, welcher aber deutlich geringer ausfällt. Je nach Kanton können vom Nettovermögen unterschiedliche Freibeträge abgezogen werden. Im Kanton Zürich beispielsweise werden für die Steuerperiode 2021 erst Nettovermögen ab 154’000 Franken bei Verheirateten bzw. 77’000 Franken bei Alleinstehenden besteuert.
Stempelsteuer
Die Stempelsteuer ist eine Transaktionssteuer (Umsatzabgabe). Der Bund erhebt sie beim Kauf oder Verkauf eines ETF. Sie beträgt 0,075 Prozent für in der Schweiz domizilierte Fonds (erkennbar an der inländischen ISIN «CH…») und 0,15 Prozent für im Ausland domizilierte Fonds (erkennbar an der ausländischen ISIN wie z.B. «IE…» für Irland).
Die Schweizer Stempelsteuer ist übrigens nur bei Schweizer Banken und Brokern fällig. Diese ziehen die Stempelsteuer direkt ein, wodurch eine spezielle Deklaration in deiner Steuererklärung entfällt (vgl. Abbildung 2).
Wenn du die Stempelsteuer einsparen möchtest, dann solltest du einen ausländischen Broker wie Interactive Brokers oder DEGIRO wählen (vgl. Abbildung 3).
Steuerspartipp #2: Vermeidung der Stempelsteuer durch Wahl eines ausländischen Brokers wie Interactive Brokers (vgl. auch Review) oder DEGIRO
– P a r t n e r a n g e b o t –
Falls du einen attraktiven Broker mit tiefen Gebühren und ohne Stempelsteuer suchst, ist womöglich DEGIRO genau richtig für dich. Bei Interesse kannst du dich bei DEGIRO kostenlos über unseren Partnerlink anmelden, womit du unseren Blog unterstützt (vgl. auch unseren ausführlichen DEGIRO Review).
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Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer (VST) wird vom Bund auf schweizerische Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen erhoben. Die Steuer beträgt hohe 35 Prozent und wird direkt durch die Bank oder den Broker an den Bund abgeführt (vgl. Abbildung 4).
Diese Steuer verfolgt primär den Zweck, Steuerhinterziehung einzudämmen. Denn als in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen kannst du dir die Verrechnungssteuer wieder gutschreiben lassen. Konkret: Bei korrekter Deklaration der Dividendeneinkünfte in deiner Steuererklärung bezahlst du unter dem Strich keinen müden Franken Verrechnungssteuer!
Trotz dieser steuerlichen Vorteile erachten wir aus Rendite-/Risikoüberlegungen bzw. um den aus Anlegersicht schädlichen Home Bias zu vermeiden, ein global diversifiziertes ETF-Portfolio als klar die bessere Wahl.
Bei ETFs, welche mehrere Länder bzw. ganze Regionen umfassen, könnte die Verrechnungssteuer nur für die im ETF enthaltenen Schweizer Aktien zurückgefordert werden. Zudem müsste der Fonds in der Schweiz domiziliert sein. Eine solche Kombination gibt es bislang auf dem Markt nicht.
Insbesondere bei grösseren Anlagesummen schliesst unsere kritische Haltung bezüglich des Home Bias natürlich nicht aus, den einen oder anderen ETF, welcher auf einem CH-Index basiert, im Portfolio zu haben.
Steuerdomizil beeinflusst deine Rendite
Aber Achtung: Wählst du einen Schweizer Aktien ETF mit einem ausländischen Domizil, entfällt der Rückforderungsanspruch der Verrechnungssteuer. Dieser Steuereffekt schlägt sich direkt auf die Performance aus, wie ein langfristiger Vergleich von vier Schweizer Aktien ETFs basierend auf dem Swiss Leader Index (SLI) eindrücklich zeigt (vgl. Abbildung 5).
Aus Tabelle 2 geht zudem hervor, dass der steuerliche Effekt sogar stärker auf die Perfomance durchschlägt als die laufenden Produktkosten (TER).
ETF-Bezeichnung | Domizil / ISIN | TER | Performance (25.01.2008 – 04.02.2022) |
---|---|---|---|
iShares SLI | Schweiz / CH0031768937 | 0,35% | 138,56% |
iShares SLI UCITS ETF | Deutschland / DE0005933964 | 0,51% | 119,92% |
UBS ETF SLI A-dis | Schweiz / CH0032912732 | 0,20% | 148,22% |
Xtrackers SLI UCITS ETF | Luxemburg / LU0322248146 | 0,25% | 115,08% |
Tabelle 2: Beträchtlicher Einfluss des ETF-Domizils auf die Rendite (Quelle: justetf.ch)
So performte im 14-Jahresvergleich das teurere iShares-Produkt mit einer TER von 0,35% und CH-Fondsdomizil über 23 Prozentpunkte besser als der günstigere Xtrackers-ETF mit einer TER von 0,25% und Fondsdomizil Luxemburg. Als erste Wahl punkto Kosten und Performance sticht das UBS-Produkt mit CH-Domizil heraus.
ETFs ohne CH-Domizil, welche einen Schweizer Aktienindex wie den «SLI» abbilden, dürften sich aus steuerlicher Sicht also nur für nicht in der Schweiz steuerpflichtige Anleger eignen.
Steuerspartipp #3: Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Schweizer Aktien durch Wahl eines ETF mit CH-Domizil sowie korrekter Deklaration in der Steuererklärung
Ausländische Quellensteuer
Dank zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen ist es je nach ETF-Domizil möglich, ausländische Quellensteuern zumindest teilweise zurückzufordern.
Ein nicht zu unterschätzender und «versteckter» Steuerbetrag bildet die Dividendenbesteuerung der USA auf amerikanische Aktien von 30 Prozent. Bei Investition in Aktienfonds mit hohem US-Anteil wie beispielsweise ETFs, welche den MSCI World abbilden, solltest du also einen steuerfreundlichen Fondsstandort mit Rückforderungsmöglichkeit auswählen.
Es gibt nämlich Fondsdomizile wie Irland, wo dir nur die Hälfte, also 15 Prozent der US-Quellenbesteuerung, belastet wird. Die Rückforderung der anderen 15 Prozent läuft automatisch durch den Fondsanbieter.
Das heisst, es gibt für dich keinen zusätzlichen administrativen Aufwand beim Ausfüllen der Steuererklärung. Oder mit anderen Worten: Sowohl die steuerliche Rückforderung als auch die steuerliche Belastung werden dir nicht explizit ausgewiesen, sondern schlagen sich direkt im ETF-Kurs nieder.
Wählst du hingegen einen ETF mit US-Domizil, so kannst du mittels des Steuerformulars DA-1 einen manuellen Rückforderungsantrag stellen. Die entsprechenden Rückforderungsbeträge entnimmst du aus der Dividendenabrechnung deiner Bank (vgl. Abbildung 6).
Aus eigener Erfahrung werden auch auf diesem Weg 15 Prozent zurückerstattet, wenn auch zeitlich einige Monate verzögert. Bei den anderen 15 Prozent ist zumindest eine teilweise Rückforderung möglich, basierend auf einem recht komplexen Kalkulationsschlüssel der Steuerbehörde.
Steuerspartipp #4: (Teilweise) Vergütung der ausländischen Quellensteuer durch Wahl eines steuerfreundlichen Fondsstandorts mit Rückforderungsmöglichkeit
Entwarnend möchten wir an dieser Stelle festhalten, dass du in aller Regel davon ausgehen kannst, dass die ETF-Anbieter für ihre Produkte und deren Zielgruppe das steuerlich attraktivste Fondsdomizil auswählen. Dies ist sehr häufig Irland, je nach regionaler Ausrichtung des ETF können aber auch Luxemburg und andere Domizile erste Wahl sein.
Besonderes Augenmerk bei der Wahl des Fondsdomizils solltest du primär bei ETFs legen, welche einen Index mit Schweizer Aktien abbilden (vgl. dieses Kapitel).
Fazit
So mühselig das Thema ist, an der Steuerfront lässt sich viel Geld sparen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten vier Steuerspartipps für deine ETF-Anlage nochmals zusammengefasst:
- Steuerspartipp #1: Sparen von Einkommenssteuern durch Verzicht auf eine Dividendenstrategie
- Steuerspartipp #2: Vermeidung der Stempelsteuer durch Wahl eines ausländischen Brokers wie Interactive Brokers oder DEGIRO
- Steuerspartipp #3: Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Schweizer Aktien durch Wahl eines ETF mit CH-Domizil sowie korrekter Deklaration in der Steuererklärung
- Steuerspartipp #4: (Teilweise) Vergütung der ausländischen Quellensteuer durch Wahl eines steuerfreundlichen Fondsstandorts mit Rückforderungsmöglichkeit
Updates
2023-02-17: Textblock „Kurz & bündig“ eingefügt.
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Irrtum vorbehalten: Wir haben diesen Artikel nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unser Ziel ist es, dir als Privatanleger:in möglichst objektive und aussagekräftige Informationen rund ums Thema Finanzen zu liefern. Sollten uns dennoch Fehler unterlaufen sein, sind wichtige Aspekte vergessen gegangen und/oder nicht mehr aktuell, so sind wir dir für entsprechende Hinweise dankbar.
Transparenzhinweis: Das Team von Schweizer Finanzblog ist zum Zeitpunkt der Publikation in die folgenden fünf im Artikel erwähnten Anlagen investiert: «UBS ETF (CH) SLI», «UBS ETF (CH) SPI Mid», «Vanguard FTSE All-World», «Vanguard FTSE North America» sowie «Vanguard Global ex-U.S. Real Estate ETF»
17 Kommentare
Ihr sprecht in diesem sehr guten Blog Beitrag über ETFs mit amerikanischem Domizil.
In der Tat ist mir aufgefallen, dass ich bei Interactive Brokers (im Gegensatz zu europäischen und Schweizer Brokern) ETFs mit amerikanischem Domizil kaufen kann. Gerne würde ich das machen, denn z.B. gibt es nur in Amerika Small Cap Value ETFs.
Ist dies jedoch legal? ETFs mit amerikanischem Domizil befinden sich nämlich nicht auf der von der FINMA für die Schweiz zugelassenen ETFs (wegen PRIIPS)…
ETFs mit US-Domizil können gemäss unserer Erfahrung nicht nur bei US-Brokern wie Interactive Brokers gekauft werden, sondern auch bei CH-Anbietern wie Swissquote oder Postfinance, z.B. die Vanguard-ETFs VSS (ISIN: US9220427184) oder VNQI (ISIN: US9220426764). Und ja, wir gehen davon aus, dass solche Investments legal sind…jedenfalls sind wir deswegen bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten und wir deklarieren solche Investments schon seit vielen Jahren brav in der Steuererklärung:-)
Grüezi miteinander
Kennt Ihr eine gute Lösung für Säule 3a Sparen (Sparplan) mit ETFs, die insbesondere auch vernünftige Kosten aufweist? Wie relevant erachtet ihr bei 3a sparen mit ETF die steuerlichen Aspekte (Problematik Quellensteuern, Problematik Kapitalgewinne)?
Vielen Dank und liebe Grüsse
Toni und Stefan haben ihre 3. Säule schon seit vielen Jahren bei Viac angelegt. Argumente für Viac: tiefe Kosten, hohe Aktienquote möglich, Fokus passive Anlagestrategie mittels ETFs, einfaches Handling über die App. Sparen mittels 3. Säule ist steuerlich attraktiv. Steuern werden erst beim Bezug erhoben. Diese sogenannte Kapitalbezugssteuer ist abhängig vom bezogenen Betrag und variiert von Kanton zu Kanton stark. Da die Steuerbelastung mit höheren Beträgen überproportional steigt und keine Konto-Teilbeträge ausbezahlt werden dürfen, lohnt sich das Führen von mehreren 3a-Konten, was bei Viac ebenfalls einfach über die App möglich ist. Bei Interesse kannst du den Bonus-Code uCSfkUD bei der Anmeldung eingeben (nur einmal einlösbar), womit du auf die ersten 1’000 CHF Vorsorgevermögen lebenslang keine Verwaltungsgebühr bezahlst:-) Diese Zeilen sind natürlich keine Steuerberatung, sondern einfach unsere Einschätzung.
Hallo, danke für den informativen Artikel!
Eine Frage zu 2.5. bzw. Abbildung 6. Bei mir werden genau wie dort beschrieben (A.) 15% US-Quellensteuer abgezogen, und (B.) zusätzlich 15% Steuerrückbehalt. Die Rückforderung der Quellensteuer bewerkstellige ich über das Formular DA-1, das habe ich verstanden. Aber wie erwirke ich eine Rückzahlung der zweiten 15% „Steuerrückbehalt“? Gibt es dafür ein eigenes Formular? Oder geschieht dies ebenfalls via DA-1?
Danke und LG, M.
Hoi M.
Die zweiten 15% werden ebenfalls mittels Formular DA-1, letzte Spalte „Steuerrückbehalt USA“, zurückgefordert (betrifft Steuererklärung ZH).
LG SFB
Hi. Ich verstehe nicht ganz, wie sich die Verrechnungssteuer bei ausschüttenden ETFs auf die Rendite auswirkt. Wieso haben da Schweizer ETFs mit Schweizer Domizil eine bessere Rendite? Die Verrechnungssteuer wird ja nicht reinvestiert da sie an den Anleger geht. Oder geht man da davon aus, dass die Anleger die zurückerhaltene Verrechnungssteuer wieder in den ETF investieren?
Danke 🙂
Hoi Jasmin
Die Rendite einer Aktie setzt sich ja aus Kursgewinn und Dividende zusammen. Wenn nun 35% der Dividenden in Form von VST nicht zurückgefordert werden können (wegen des ETF-Steuerdomizils), dann fällt die Rendite entsprechend geringer aus.
Beste Grüsse
SFB
Die meisten Broker, wie IB oder Degiro behalten ja diese 15% Quellensteuer auf US-Aktien ein. Besteht eigentlich die Möglichkeit diese zurückzufordern?
…auch CH-Broker behalten 2 x 15% US-Quellensteuern ein. (Teilweise Rückforderung mittels Steuererklärung möglich (vgl. Abbildung 6 in unserem Steuerartikel).
Beste Grüsse
SFB
Die Verrechnungssteuer kann zurückgefordert werden. Sonst würden die Ausländer keine CH-Werte mehr kaufen.
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-rueckerstatten.html
Auf dieser Seite finden Sie Antragsformulare für die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer (VST) auf Dividenden und Zinsen für Antragsteller mit Ansässigkeit im Ausland.
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-rueckerstatten/vst-ausland.html
Hallo Marcel
Meine Frage bezog sich als Schweizer in schweizdomilizierte ETF investiert, jedoch bei einem ausserschweizerischen Broker/Depot wie z.B. Degiro verwahrt.
Diese Frage wurde jedoch beantwortet: Das ETF-Domizil und nicht das Depot ist massgebend.
Danke trotzdem. Nichtschweizer wissen jetzt wie die Steuer zurückgefordert werden kann 🙂
Grüsse
Hallo
Frage zu: 2.4 Verrechnungssteuer
«Die Verrechnungssteuer (VST) wird vom Bund auf schweizerische Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen erhoben. Die Steuer beträgt hohe 35 Prozent und wird direkt durch die Bank oder den Broker an den Bund abgeführt (vgl. Abbildung 4).»
Wie sieht das aus wenn sich die ETF auf einem ausländischen Depot wie z.B. auf Degiro befinden? Kann die Verrechnungssteuer von 35% ohne Probleme zurückgefordert werden?
Dann wäre durch den Wegfall der Stempelsteuer das Kaufen von in der Schweiz domizilierten und investierten ETF der Kauf via europäischen Onlinebrokern und -Depots prädestiniert.
Frage zu 2.5 Ausländische Quellensteuer
Ich bin mir am überlegen ob ich einen synthetischen oder physisch investierenden Nasdaq-100 ETF investieren soll:
iShares Nasdaq 100 UCITS ETF (Acc)
oder
Lyxor Nasdaq-100 UCITS ETF – Acc
Der ishare ist in Irland, repliziert vollständig physisch und thesaurierend
der Lyxor ist synthetisch, in Luxemburg und thesaurierend
Der Ire wird von den USA aus steuererleichtert behandelt wovon wir auch profitieren.
Beim synthetischen in Luxemburg domizilierten ETF entfallen jedoch die US-Quellensteuer komplett und wäre somit rein steuertechnisch gesehen der bessere Deal. Obwohl jedoch der ETF rein synthetisch ist, wird doch eine Dividende ausgewiesen. Fallen etwa auf diesen Dividenden doch noch US-Quellensteuer an oder ist er komplett US-quellensteuerfrei?
Es erstaunt mich ohnehin, dass bei einem rein synthetischen Produkt von Dividende und Thesaurierung die Rede ist.
Danke!
Hoi Kostner
Leider verfügen wir über keine praktischen Erfahrungswerte zu deinen beiden Fragen, da wir bislang weder bei DEGIRO in einen ETF mit CH-Domizil noch in synthetische ETFs generell investiert gewesen sind. Unsere nachfolgenden Antworten basieren also auf unserem theoretischen Kenntnisstand:
1) Verrechnungssteuer: Diese ist abhängig vom ETF-Domizil und nicht vom Broker. Eine Rückforderung der VST sollte bei einem ETF mit CH-Domizil also auch bei einem ausländischen Broker wie DEGIRO problemlos möglich sein.
2) Ausländische Quellensteuer: Bei den von dir genannten Produkten, welche sich am Index Nasdaq 100 orientieren, wird die US-Quellensteuer direkt durch die ETF-Steuerdomizile Irland und Luxembourg, soweit es die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zulassen, zurückgefordert und dem ETF gutgeschrieben. Du musst diesbezüglich also nichts unternehmen.
Beachte bezüglich deiner letzten Bemerkung, dass Dividenden auch bei synthetischen und/oder thesaurierenden ETFs steuerrelevant sind.
Beste Grüsse
SFB
Achtung, bei US-domizilierten ETF können die 30% problemlos zurückgefordert werden, einfach DA-1 und R-US 164 ausfüllen bei der Steuererklärung. TER von US-ETF sind unschlagbar tief.
Bei uns in der Schweiz kennt man auch die Vermögenssteuer.
Diejenigen, welche erfolgreich an der Börse sind, kennen sie nur zu gut.
Der Kanton SZ kennt weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer.
Dank der Verrechnungssteuer sinkt der zu zahlende Steuerbetrag, wenn man es deklariert.
Ein angenehmer Nebeneffekt.
Toller Beitrag, ich habe diesen direkt an einen Freund in der Schweiz geschickt!