ETF Steuern Schweiz: Mit diesen 5 Steuerspartipps optimierst du dein Portfolio

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Allzu gerne verdrängen wir sie, doch zu Beginn eines jeden Jahres holt sie uns gnadenlos ein: die Schweizer Steuererklärung. Mit diesem ausführlichen ETF Steuern Schweiz Bericht wollen wir alle relevanten Steueraspekte im Zusammenhang mit ETFs durchleuchten. Zudem geben wir dir fünf nützliche Steuerspartipps auf den Weg, womit du die Besteuerung deines ETF-Portfolios optimieren kannst – selbstverständlich ganz legal.

Kurz & bündig

  • ETF Steuern Schweiz: So mühselig das Thema ist, an der Steuerfront lässt sich viel Geld sparen.
  • ETF-Anleger:innen sollten insbesondere folgende fünf Steuerspartipps beachten:
    • ETF Steuern Schweiz Spartipp #1: Sparen von Einkommenssteuern durch Verzicht auf eine Dividendenstrategie
    • ETF Steuern Schweiz Spartipp #2: Vermeidung der Stempelsteuer durch Wahl eines ausländischen Brokers wie Interactive Brokers oder DEGIRO
    • ETF Steuern Schweiz Spartipp #3: Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Schweizer Aktien durch Wahl eines ETF mit CH-Domizil sowie korrekter Deklaration in der Steuererklärung
    • ETF Steuern Schweiz Spartipp #4: Wahl eines steuerfreundlichen Fondsstandorts ohne Quellensteuern oder mit Rückforderungsmöglichkeit
    • ETF Steuern Schweiz Spartipp #5: Abzug der (höheren) Pauschale statt der effektiven Wertschriftenkosten

ETF Steuern Schweiz: Übersicht

Als in der Schweiz steuerpflichtiger Privatanleger kommen für dein ETF-Portfolio folgende Steuerarten in Frage:

  • Einkommenssteuer (Link zum Kapitel)
  • Vermögenssteuer (Link)
  • Stempelsteuer (Link)
  • Verrechnungssteuer (Link) und
  • ausländische Quellensteuer (Link)

Die nachfolgende Aufstellung in Tabelle 1 zeigt für drei im Zusammenhang mit der ETF-Anlage relevanten Steuerobjekte, welche Steuerart betroffen ist und welche Behörde die Steuer erhebt.

Steuerobjekt
Steuerart
Einkommensteuer
VermögenssteuerStempelsteuerVerrechnungssteuer
ETF-DividendenBund/Kanton/GemeindeBund
ETF-VermögenKanton/Gemeinde
ETF-HandelBund
Tabelle 1: Je nach Steuerobjekt sind unterschiedliche Steuerarten relevant, welche von Gemeinde, Kanton und/oder Bund erhoben werden (Quelle: eigene Recherchen).

Verzicht auf Kapitalgewinnsteuer

Im Unterschied zu den meisten anderen Ländern erhebt die Schweiz bei Kursgewinnen keine Kapitalgewinnsteuer. Im Gegenzug sind Kursverluste aber auch nicht vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

Schweizer Steuersystem geprägt vom «Kantönligeist»

Auch wenn Tabelle 1 oben eine klare und einheitliche Regelung der ETF-Besteuerung suggeriert, ist die eigentliche Steuerbelastung von Person zu Person sehr unterschiedlich, und zwar auch dann, wenn Einkommen und Vermögen auf einem vergleichbaren Niveau sind.

Der Hauptgrund hierfür liegt darin, dass alle 26 Schweizer Kantone ihr eigenes Steuergesetz anwenden. Die Höhe der Abzüge und Steuertarife variiert von einem Kanton zum andern und folglich auch die Steuerbelastung.

In den nachfolgenden Kapiteln nehmen wir die für die ETF-Besteuerung relevanten Steuerarten Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Stempelsteuer, Verrechnungssteuer und ausländische Quellensteuer genauer unter die Lupe.

ETF Steuern Schweiz: Detailbetrachtung der relevanten Steuerarten

Einkommensteuer

ETF-Erträge in Form von Dividenden (Aktien) und Zinsen (Anleihen) unterliegen der Einkommensteuer. Bei Dividenden ist es nicht entscheidend, ob sie ausgeschüttet oder reinvestiert (thesaurierender ETF) werden. Die Einkommensteuer wird durch Bund, Kanton und Gemeinde erhoben.

Da bei der Einkommenssteuer ein progressiver Steuersatz zur Anwendung kommt, erhöht sich die Steuer bei steigendem Einkommen überproportional.

ETF Steuern Schweiz Spartipp #1: Sparen von Einkommenssteuern durch Verzicht auf eine Dividendenstrategie

Die Einkommenssteuern kannst du zusätzlich reduzieren, indem du die maximal zulässigen Abzüge in deiner Steuererklärung geltend machst (vgl. ETF Steuern Schweiz Spartipp #5 in diesem Kapitel).

Steuerfreie Ausnahme

Verfügt ein CH-Unternehmen in einem ETF über Kapitaleinlagereserven (KER) und schüttet aus diesem Topf aus, muss dieser Betrag nicht als Einkommen versteuert werden. Diese Art von Ausschüttung wird in Bankbelegen manchmal etwas irreführend als «Kapitalgewinn» bezeichnet (vgl. Abb. unten).

ETF Steuern Schweiz
Gewinne aus Kapitaleinlagereserven sind steuerfrei (Quelle: PostFinance).

Vermögenssteuer

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, welche eine Vermögenssteuer für Privatpersonen kennt. Das in ETFs angelegte Vermögen unterliegt somit der Vermögenssteuer. Sie wird nur auf der Ebene der Kantone und der Gemeinden erhoben – nicht hingegen beim Bund.

Wie bei der Einkommenssteuer kommt auch bei der Vermögenssteuer ein progressiver Steuersatz zur Anwendung, welcher aber deutlich geringer ausfällt. Je nach Kanton können vom Nettovermögen unterschiedliche Freibeträge abgezogen werden. Im Kanton Zürich beispielsweise werden für die Steuerperiode 2023 erst Nettovermögen ab 154’000 Franken bei Verheirateten bzw. 77’000 Franken bei Alleinstehenden besteuert.

Stempelsteuer

Die Stempelsteuer ist eine Transaktionssteuer (Umsatzabgabe). Der Bund erhebt sie beim Kauf oder Verkauf eines ETF. Sie beträgt 0.075 Prozent für in der Schweiz domizilierte Fonds (erkennbar an der inländischen ISIN «CH…») und 0.15 Prozent für im Ausland domizilierte Fonds (erkennbar an der ausländischen ISIN wie z.B. «IE…» für Irland).

Die Schweizer Stempelsteuer ist übrigens nur bei Schweizer Banken und Brokern fällig. Diese ziehen die Stempelsteuer direkt ein, wodurch eine spezielle Deklaration in deiner Steuererklärung entfällt (vgl. Abb. unten).

ETF Steuern Schweiz
Erhebung Stempelsteuern bei inländischen Banken: Auszug ETF Kaufabrechnung mit eidgenössischer Stempelsteuer (Quelle: PostFinance).

Wenn du die Stempelsteuer einsparen möchtest, dann solltest du einen ausländischen Broker wie Interactive Brokers oder DEGIRO wählen.

ETF Steuern Schweiz
Tiefe Gebühren und weit und breit keine Stempelsteuer bei DEGIRO.

ETF Steuern Schweiz Spartipp #2: Vermeidung der Stempelsteuer durch Wahl eines ausländischen Brokers wie Interactive Brokers (vgl. Review) oder DEGIRO

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Ein aktuell besonders attraktiver Broker ist gemäss unserer Erfahrung und aufgrund der niedrigen Kosten für ETFs «DEGIRO» (Link zum DEGIRO Review). Bei Interesse kannst du dich bei DEGIRO über unseren Partnerlink anmelden, womit du dir Trading Credits von 100 CHF (mit Bedingungen) sicherst und gleichzeitig unseren Blog unterstützt.

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– – – – –

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer (VST) wird vom Bund auf schweizerische Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen erhoben. Die Steuer beträgt hohe 35 Prozent und wird direkt durch die Bank oder den Broker an den Bund abgeführt (vgl. Abb. unten).

ETF Steuern Schweiz
Auszug Dividendenbeleg mit abgezogener und rückforderbarer Verrechnungssteuer (Quelle: PostFinance).

Diese Steuer verfolgt primär den Zweck, Steuerhinterziehung einzudämmen. Denn als in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen kannst du dir die Verrechnungssteuer wieder gutschreiben lassen. Konkret: Bei korrekter Deklaration der Dividendeneinkünfte in deiner Steuererklärung bezahlst du unter dem Strich keinen müden Franken Verrechnungssteuer!

Trotz dieser steuerlichen Vorteile erachten wir aus Rendite-/Risikoüberlegungen bzw. um den aus Anlegersicht schädlichen Home Bias zu vermeiden, ein global diversifiziertes ETF-Portfolio als klar die bessere Wahl.

Bei ETFs, welche mehrere Länder bzw. ganze Regionen umfassen, könnte die Verrechnungssteuer nur für die im ETF enthaltenen Schweizer Aktien zurückgefordert werden. Zudem müsste der Fonds in der Schweiz domiziliert sein. Eine solche Kombination gibt es bislang auf dem Markt nicht.

Insbesondere bei grösseren Anlagesummen schliesst unsere kritische Haltung bezüglich des Home Bias natürlich nicht aus, den einen oder anderen ETF, welcher auf einem CH-Index basiert, im Portfolio zu haben.

Steuerdomizil beeinflusst deine Rendite

Aber Achtung: Wählst du einen Schweizer Aktien ETF mit einem ausländischen Domizil, entfällt der Rückforderungsanspruch der Verrechnungssteuer. Dieser Steuereffekt schlägt sich direkt auf die Performance aus, wie ein langfristiger Vergleich von vier Schweizer Aktien ETFs basierend auf dem Swiss Leader Index (SLI) eindrücklich zeigt (vgl. Abb. unten).

ETF Steuern Schweiz
Bessere Performance bei SLI-ETFs mit CH-Domizil (blauer und oranger Balken; Quelle: justetf.ch).

Aus Tabelle 2 geht zudem hervor, dass der steuerliche Effekt sogar stärker auf die Perfomance durchschlägt als die laufenden Produktkosten (TER).

ETF-BezeichnungDomizil / ISINTERPerformance
(25.01.2008 – 04.02.2022)
iShares SLISchweiz / CH00317689370,35%138,56%
iShares SLI UCITS ETFDeutschland / DE00059339640,51%119,92%
UBS ETF SLI A-disSchweiz / CH00329127320,20%148,22%
Xtrackers SLI UCITS ETFLuxemburg / LU03222481460,25%115,08%
Tabelle 2: Beträchtlicher Einfluss des ETF-Domizils auf die Rendite (Quelle: justetf.ch).

So performte im 14-Jahresvergleich das teurere iShares-Produkt mit einer TER von 0,35% und CH-Fondsdomizil über 23 Prozentpunkte besser als der günstigere Xtrackers-ETF mit einer TER von 0,25% und Fondsdomizil Luxemburg. Als erste Wahl punkto Kosten und Performance sticht das UBS-Produkt mit CH-Domizil heraus.

ETFs ohne CH-Domizil, welche einen Schweizer Aktienindex wie den «SLI» abbilden, dürften sich aus steuerlicher Sicht also nur für nicht in der Schweiz steuerpflichtige Anleger:innen eignen.

ETF Steuern Schweiz Spartipp #3: Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Schweizer Aktien durch Wahl eines ETF mit CH-Domizil sowie korrekter Deklaration in der Steuererklärung

Ausländische Quellensteuer

Kommen wir zur wohl komplexesten und am wenigsten transparenten Steuer. Damit wir bei der Quellensteuer durchblicken, müssen wir zuerst zwei Beziehungen unterscheiden:

  • Quellensteuer zwischen Unternehmen und Fonds
  • Quellensteuer zwischen Fonds und Anleger

Beziehung 1: Quellensteuer zwischen Unternehmen und Fonds

Diese Steuer hängt jeweils von den Domizilen des Unternehmens (z.B. USA für Apple) und des Fonds (z.B. Irland) ab. Wenn ein Fonds also in Irland domiziliert ist, dann sind die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und den Domizilen der entsprechenden Unternehmen im Fonds entscheidend. Bei einem MSCI World ETF, bei dem Unternehmen von 23 verschiedenen Ländern einschliesslich Irland vertreten sind, gibt es also 22 Doppelbesteuerungsabkommen. Der entsprechende Quellensteuersatz variiert von Land zu Land.

Bevor ein ETF-Anbieter also einen Fonds lanciert, wird er, je nach anvisierter Region (Welt, Europa, Eurozone, Schwellenländer etc.) eine steuerliche Gesamtschau auf Länderbasis vornehmen und basierend darauf das für die anvisierte Zielgruppe (z.B. Privatanleger aus der Schweiz) das attraktivste Fonds-Steuerdomizil auswählen. Dies ist meistens Irland, welches mit den im ETF vertretenen Unternehmensstandorten offenbar vergleichsweise attraktive Steuerabkommen abgeschlossen hat.

Praktisch: Die maximal mögliche Rückforderung der Quellensteuer übernimmt der Fonds, wodurch du als Investor also administrativ entlastet wirst. Zwei Beispiele: Im Falle von US-Unternehmen fordert der in Irland domizilierte Fonds dank Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA direkt 15% der US-Quellenbesteuerung zurück. Die anderen 15% werden nicht ausgeschüttet bzw. verbleiben beim US-Fiskus. Noch besser fährst du in einem von US-Unternehmen dominierten Fonds wie beispielsweise einer, welcher den populären MSCI World Index abbildet, wenn das Fondsdomizil USA ist. Denn zwischen US-Firmen und dem in den USA domizilierten Fonds gibt es keine Quellensteuer.

Beziehung 2: Quellensteuer zwischen Fonds und Anleger

Diese Steuer hängt jeweils von den Domizilen des Fonds (z.B. Irland oder USA) und des Anlegers (CH) ab.

Dank zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz werden je nach ETF-Domizil keine Quellensteuern erhoben (z.B. Irland) oder diese können zumindest teilweise zurückgefordert werden (z.B. USA).

Das Fondsdomizil Irland unterhält ein Steuerabkommen mit der Schweiz, welches aktuell keine Quellensteuern auf Dividenden vorsieht. Deshalb ist auch keine Rückforderung durch den CH-Investor möglich/nötig. Das Fondsdomizil Irland kann also aus Sicht des CH-Anlegers sowohl als steuerfreundlich (günstig) als auch als steuereinfach (ohne Aufwand) bezeichnet werden.

Anders sieht es – zumindest was die Steuereinfachheit betrifft – beispielsweise beim Fondsdomizil USA aus: Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA gibt es ebenfalls, welches eine manuelle Rückforderung durch den Schweizer Steuerpflichtigen zulässt.

Bei Fonds, welche in den USA domiziliert sind, empfiehlt es sich also, mittels des Steuerformulars DA-1 einen manuellen Rückforderungsantrag zu stellen. Die entsprechenden Rückforderungsbeträge entnimmst du aus der Dividendenabrechnung deiner Bank (vgl. Abb. unten).

ETF Steuern Schweiz
Auszug Dividendenbeleg für die Rückforderung von US-Quellensteuer und Steuerrückbehalt (Quelle: PostFinance).

Aus eigener Erfahrung werden auf diesem Weg 15% zurückerstattet, wenn auch zeitlich einige Monate verzögert. Bei den anderen 15% ist zumindest eine teilweise Rückforderung möglich, basierend auf einem recht komplexen Kalkulationsschlüssel der Steuerbehörde.

Neben dem administrativen Mehraufwand ist bei Fonds mit US-Domizil zu beachten, dass im Todesfall Erbschaftssteuern anfallen können.

ETF Steuern Schweiz Spartipp #4: Wahl eines steuerfreundlichen Fondsstandorts ohne Quellensteuern oder mit Rückforderungsmöglichkeit

Entwarnend möchten wir an dieser Stelle festhalten, dass du in aller Regel davon ausgehen kannst, dass die ETF-Anbieter für ihre Produkte und deren Zielgruppe das jeweils steuerlich attraktivste Fondsdomizil auswählen. Dies ist sehr häufig Irland, je nach regionaler Ausrichtung des ETF können aber auch Luxemburg und andere Domizile erste Wahl sein.

Besonderes Augenmerk bei der Wahl des Fondsdomizils solltest du primär bei ETFs legen, welche einen Index mit Schweizer Aktien abbilden (vgl. dieses Kapitel).

Kosten für die Verwaltung des beweglichen Privatvermögens

Die bisherigen vier Steuertipps hängen entweder mit dem Broker oder dem ETF-Produkt zusammen. Anders verhält es sich bei dieser letzten und fünften Steueroptimierungsmassnahme: Diese kannst du nämlich unabhängig davon direkt beim Ausfüllen deiner nächsten Steuererklärung umsetzen.

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Kanton Zürich. Wir gehen aber davon aus, dass in anderen Kantonen vergleichbare Steuerregeln gelten. 

Konkret geht es um den Pauschalabzug der Kosten für die Verwahrung und Verwaltung durch Dritte deines Wertschriftenportfolios (vgl. auch Originalwortlaut in der Textbox unten).

ETF Steuern Schweiz
Für passive ETF-Investoren mit Online-Broker lohnt sich der Pauschalabzug bei den Wertschriften oft mehr als die effektiven Wertschriftenkosten. (Quelle: Wegleitung zur Steuererklärung 2023 des Kantons Zürich)

Alternativ zum Pauschalabzug kannst du auch die effektiven Kosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Doch dies ist administrativ aufwändiger und dürfte sich finanziell  in den meisten Fällen nicht lohnen.  

Denn nicht abzugsfähig sind alle Kosten die mit dem Kauf und Verkauf von ETFs in Verbindung stehen. Und auch der potenziell grösste Kostenblock, die Total Expense Ratio (TER), dürfen nicht von den Steuern abgezogen werden, wie uns das Steueramt des Kantons Zürich am 2.2.2024 auf unsere Anfrage mitteilte.

Letztlich verbleiben somit für passive ETF-Investorinnen und -Anleger noch die Depotgebühren.  Gebühren also, die weder internationale Online-Anbieter wie Interactive Brokers oder DEGIRO noch Schweizer Smartphone-Banken wie Yuh oder neon erheben (vgl. auch unsere Empfehlungsseite mit Kurzsteckbriefen dieser Anbieter). 

Deshalb dürftest du aus steuerlicher Sicht finanziell meistens und administrativ immer besser fahren, wenn du den nicht nachzuweisenden Pauschalbetrag, statt die zu dokumentierenden, oft kaum vorhandenen effektiven Kosten in Abzug bringst.

ETF Steuern Schweiz Spartipp #5: Abzug der (höheren) Pauschale statt der effektiven Wertschriftenkosten

Der steuerlich abziehbare Pauschalbetrag hängt übrigens von der Höhe deines Wertschriftenvermögens ab und beträgt 0.3% bzw. bis zu 6’000 CHF (entspricht dem Maximalbetrag für ZH-Steuerpflichtige mit einem Wertschriftenvermögen ab 2.0 Mio. CHF).

Fazit zu ETF Steuern Schweiz

So mühselig das Thema «ETF Steuern Schweiz» ist, an der Steuerfront lässt sich viel Geld sparen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten fünf Steuerspartipps für deine ETF-Anlage nochmals zusammengefasst: 

  • ETF Steuern Schweiz Spartipp #1: Sparen von Einkommenssteuern durch Verzicht auf eine Dividendenstrategie
  • ETF Steuern Schweiz Spartipp #2: Vermeidung der Stempelsteuer durch Wahl eines ausländischen Brokers wie Interactive Brokers oder DEGIRO
  • ETF Steuern Schweiz Spartipp #3: Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Schweizer Aktien durch Wahl eines ETF mit CH-Domizil sowie korrekter Deklaration in der Steuererklärung
  • ETF Steuern Schweiz Spartipp #4: Wahl eines steuerfreundlichen Fondsstandorts ohne Quellensteuern oder mit Rückforderungsmöglichkeit
  • ETF Steuern Schweiz Spartipp #5: Abzug der (höheren) Pauschale statt der effektiven Wertschriftenkosten

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Updates

2024-02-08: Hinweis eingefügt, dass bei Fonds mit Domizil USA Erbschaftssteuern anfallen können. 

2024-02-02: Steuerspartipps #5 neu hinzugefügt. Text zu Quellensteuer präzisiert.  

2023-02-17: Textblock „Kurz & bündig“ eingefügt.

Disclaimer

Haftungsausschluss: Investieren birgt Verlustrisiken. Du musst selbst entscheiden, ob du diese Risiken tragen möchtest oder nicht.

Irrtum vorbehalten: Wir haben diesen Artikel über die ETF Steuern Schweiz nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Unser Ziel ist es, dir als Privatanleger:in möglichst objektive und aussagekräftige Informationen rund ums Thema Finanzen zu liefern. Sollten uns dennoch Fehler unterlaufen sein, sind wichtige Aspekte vergessen gegangen und/oder nicht mehr aktuell, so sind wir dir für entsprechende Hinweise dankbar.

34 Kommentare

  1. Heinrich sagt:

    Hallo, ich freue mich sehr, diese Seite gefunden zu haben, weil im Detail für mich wesentliche Fragen besprochen werden, die bisher im Nebel lagen.
    Meine Frage: Ich bin in der Schweiz ansässig, steuerpflichtig. Gerne möchte ich in den Fond von Dr. Andrea Beck Global Portfolio One , ISIN AT0000A2B4T3 investieren, es wird geraten, dass direkt ausserbörslich zu tun. Ich finde nun keinen Anbieter hier in der Schweiz, bei dem das möglich ist. Bin bei der SAXO Bank, die machen es nicht. Welches ist eine , auch steuerlich sinnvolle Variante?
    Vielen Dank

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      Hoi Heinrich
      Die Finanzinstitute, die den von dir erwähnten Fonds anbieten, sind auf dessen Website aufgeführt. Eine sinnvollere, da transparentere und günstigere sowie womöglich auch aus Sicht eines CH-Steuerpflichtigen steuerlich klarere Variante sehen wir in hiesigen Robo-Advisors. Du findest die entsprechenden Steckbriefe der von uns getesteten Anbieter auf unserer Empfehlungsseite.
      Beste Grüsse
      SFB

      1. Heinrich sagt:

        ganz herzlichen Dank*

  2. Merina sagt:

    Hallo

    Ihr erwähnt immer wieder, dass es zu zusätzlichen Steuern kommt, wenn ich ein ETF nicht über die Schweizerbörse SIX Swiss Exchange handle. Wenn ich z.B. über XETRA kaufe, welche Steuern / zusätzlichen Kosten kommen denn da hinzu?

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      Hoi Merina
      Wo erwähnen wir das? Bei bestimmten Brokern wie DEGIRO können für CH-Anleger:innen zusätzliche (oft bescheidene) Gebühren beim Handeln über Fremdbörsen anfallen, aber keine Steuern). Wie in diesem Artikel zum Ausdruck kommt, solltest du aber ein besonderes Augenmerk auf das Steuerdomizil des Fonds legen. Dies ist in steuerlicher Hinsicht u.E. der entscheidendere Faktor als der Börsenstandort.

  3. Steve sagt:

    Vilen Dank für diesen informativen Beitrag! Trotzdem verstehe ich nicht, warum hier alle vom „zusätzlichen Steuerrückbehalt USA“ schreiben. Also Folgendes:
    Ich wohne in CH und nutze (seit Jahren) Interactive Brokers. Bei IB habe ich auch CH als mein Steuerdomizil angegeben. Bei US-Aktien – genauso wie bei US-domizilierten ETF – wurden & werden mir doch immer „nur“ 15% abgezogen, nicht 30%. Ich fülle auch brav immer das DA-1 Formular aus und habe auch testweise zusäztlich was ins Feld „zusätzlicher Steuerrückbehalt USA“ eingetragen. Wird aber nie berücksichtigt weil es da ja nichts gibt da mir IB nur 15% abzieht.
    Oder sehe ich das falsch?
    Ich komme In diesem Zusammenhang auch drauf weil ich den US – ETF „GDX“ mit der ISIN US92189F1066 im Depot habe. Es gäbe auch denselben ETF – sogar unter denselbem Namen „GDX“- als UCITS ETF mit der ISIN IE00BQQP9F84

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      Es ist möglich, dass Interactive Brokers eine interne Politik verfolgt, die besagt, dass der einmalige Abzug von 15% ausreichend ist, um die steuerlichen Verpflichtungen der Kunden zu erfüllen. Diese Politik könnte darauf abzielen, die Verwaltung zu vereinfachen und die Belastung der Kunden zu minimieren.

      1. Steve sagt:

        Danke fürs Feedback.
        Falls das andere Broker nicht so machen wär das ein deutliches Argument PRO Interactive. Mals Schweizer spart man sich dann die umständliche Rückforderung des zweiten 15%- Teils und muss nur die abgezogenen ersten 15% ins DA-1 eintragen.
        Frage mich nur ob das nicht alle anderen auch so machen wenn das Steuerdomizil „CH“ beim Broker nachgewiesen wurde?

        Ich habe selbst – mit registriertem Steuerwohnsitz CH – noch ein kleines Depot bei Swissquote (Luxembourg weil dort keine CH Stempelsteuer) und meiner hiesigem Kantonalbank. In beiden derzeit aber keine US-Werte ergo kann ich z.Zt. selbst nicht feststellen wie das dort gehandhabt wird.

        Kann mir jemand noch helfen ob mein folgender Gedankengang richtig ist oder ich auf den „Holzweg“ bin:

        In meinem Fall (IB behält bei US-Werten nur 1 x 15% ein) müsste es doch günstiger sein wenn ich im Falle eine ETF die US-Variante nehme – statt denselben ETF* als UCITS-IE, oder?

        Also falls man den Goldminen-ETF tradet dann besser den US – ETF „GDX“ mit der ISIN US92189F1066 anstelle den „GDX“- als UCITS ETF mit der ISIN IE00BQQP9F84

        Denn von einem US-ETF werden mir bei IB nur 15% einbehalten – die ich mir der DA-1 unkompliziert wieder zurückholen kann. Beim selben* Fonds als IE-Variante hingegen kann ich in DA-1 nichts eintragen. Und dennoch muss ich dieselbe Dividende in CH dann zum persönlichen Satz versteuern.

        Oder?

        *Natürlich ist es ist nicht exakt derselbe ETF – aber das identische Underlying und darum gehts sofern Fees & Spread vergleichbar sind

        1. Schweizer Finanzblog sagt:

          Bitte beachte den Unterschied zwischen US-Werten (US-Aktien im ETF) und US-Fondsdomizil. Würden deine US-domizilierten ETFs ausschliesslich oder mehrheitlich US-Werte beinhalten, dann dürftest du mit US-Domizil wohl steuerlich besser fahren als beispielweise mit einem vergleichbaren ETF mit Domizil Irland. In anderen Fällen dürfte Irland vorzuziehen sein, da der steuerliche Vorteil (betraglich) wegfällt und im Gegensatz zur USA zwischen der CH und Irland keine Quellensteuer erhoben werden. Das heisst, eine Rückforderung ist erst gar nicht nötig, was für den CH-Anleger mit weniger Aufwand (steuereinfach) verbunden ist. Zudem: Die ETF-Anbieter werden für ihre Produkte und Zielgruppen (z.B. CH-Privatanleger) das jeweils „beste“ Fondsdomizil (d.h. eine Kombination aus steuergünstig und steuereinfach) wählen, ansonsten sie nicht konkurrenzfähig wären. Wenn also Irland von so vielen Anbietern für die Zielgruppe CH-Anleger so oft als Fondsdomizil gewählt wird, ist dies ein starkes Indiz für die steuerliche Attraktivität dieses Standorts.

  4. Martin Zeller sagt:

    Sehr guter und hilfreicher Beitrag. Vielen Dank.
    Habe mit Degiro gut Erfahrungen gemacht: Keine Stempelsteuern, keine Depotgebühren.

    Das Angebot „Invest“ von NEON glänzt mit tiefen Gebühren, allerdings mit Stempelsteuer, aber ohne Depotgebühren. Bis Ende März 2024 erstatten sie die Handelsgebühren für ein paar (wenige) ausgewählte ETF, den FTSE All-World von Invesco(TER 0.15%) zum Beispiel.

  5. Marius sagt:

    Genialer Beitrag, vielen Dank. Was mich noch interessieren würde: Wie hoch ist die Quellensteuer eines ETFs mit europäischen Aktien mit Domizil Luxemburg oder Irland? Ich finde diese Information nirgendwo. Jeder schreibt nur über US-Aktien, jedoch werden sowohl Schwellenänder sowie Eurozone ignoriert.

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      Fürs Verständnis gilt es zwei Beziehungen zu unterscheiden: 1) Unternehmensdomizil und Fondsdomizil sowie 2) Fondsdomizil und Domizil Anleger (CH). Zur ersten Beziehung: Es gibt weder für den europäischen Markt noch für die Schwellenländer einen einheitlichen Quellensteuersatz. Denn dieser variiert von Land zu Land. Bevor ein ETF-Anbieter also ein Produkt lanciert, gehen wir davon aus, dass er je nach anvisierter Region (Europa, Eurozone, Schwellenländer etc.) eine steuerliche Gesamtschau auf Länderbasis vornimmt und basierend darauf das für den Investor attraktivste Fonds-Steuerdomizil auswählt. Dies ist meistens Irland, welches mit den im ETF vertretenen Unternehmensstandorten (z.B. F, I, D) Steuerabkommen abgeschlossen hat. Praktisch: Die maximal mögliche Rückforderung der Quellensteuer übernimmt der Fonds, wodurch du als Investor also administrativ entlastet wirst. Zur zweiten Beziehung: Das Fondsdomizil Irland hat wiederum ein Steuerabkommen mit der Schweiz, welches grundsätzlich keine Quellensteuern auf Dividenden vorsieht. Deshalb ist – anders als beispielsweise beim Fondsdomizil USA – auch keine manuelle Rückforderung durch den Investor möglich/nötig.

  6. pamul sagt:

    Wie sieht es mit der Rückforderung der Quellensteuer auf ETF mit Domizil in Irland aus? In folgendem Abschnitt schreibt ihr:

    Es gibt nämlich Fondsdomizile wie Irland, wo dir nur die Hälfte, also 15 Prozent der US-Quellenbesteuerung, belastet wird. Die Rückforderung der anderen 15 Prozent läuft automatisch durch den Fondsanbieter.

    Hier erhalte ich 15% zurück, da die Rückforderung durch den Fondsanbieter automatisch geschieht, und die anderen 15% werde ich nie wieder sehen. Ist das korrekt? Falls ja, wäre es für mich lukrativer, wenn ich nur ETF`s mit Domizil in den USA halte oder? Danke und Gruss

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      Vorbemerkung: Beim Thema „Fondsdomizil“ können die Anleger grundsätzlich der Faustregel folgen, dass die Fondsanbieter iShares & Co. die steuerlich jeweils besten (günstig und einfach) Fondsdomizile für ihre ETFs auswählen. Denn wenn sie dies nicht täten, wären ihre Produkte bezüglich der Performance nicht konkurrenzfähig. Dies ist sicherlich die einfachste Vorgehensweise für Anleger. (Ausnahme: Wie im Artikel bzw. bei Steuerspartipp #3 erwähnt, sollen CH-Anleger bei ETFs mit hohem Anteil an CH-Firmen vorzugsweise ETFs mit Fondsdomizil CH wählen.)

      Nun zu deiner Frage: Ja, möglicherweise fährst du preislich noch etwas besser bei ETFs mit US-Domizil und hohem Anteil an US-Unternehmen. Einerseits sind bei diesen ETFs die Produktkosten (TER) oft tiefer als ihre europäischen Pendants, andererseits hast du – im Gegensatz zum Fondsdomizil Irland, wo 15% der Dividendenerträge von US-domizilierten Unternehmen nicht rückforderbar sind – die Möglichkeit, die US-Quellensteuern zurückzufordern. Letzteres erfordert allerdings zusätzlichen Aufwand beim Ausfüllen der Steuererklärung und bezüglich der Rückerstattung etwas Geduld. Zudem ist die US-Erbschaftssteuerproblematik bei Vermögenswerten mit US-Domizil ab 60’000 USD (Freibetragsgrenze) zu beachten.

      Fazit: Es ist letztlich ein Abwägen basierend auf deinen individuellen Präferenzen (potenzielle Kostenersparnis vs. effektiver Mehraufwand vs. potenzielle US-Erbschaftssteuer). Wir entscheiden uns nicht wegen steuerlichen Belangen für US-ETFs, sondern aufgrund der attraktiveren Produktauswahl bei Nischen-ETFs (z.B. Small Caps oder Real Estate).

  7. Emga sagt:

    Ihr sprecht in diesem sehr guten Blog Beitrag über ETFs mit amerikanischem Domizil.

    In der Tat ist mir aufgefallen, dass ich bei Interactive Brokers (im Gegensatz zu europäischen und Schweizer Brokern) ETFs mit amerikanischem Domizil kaufen kann. Gerne würde ich das machen, denn z.B. gibt es nur in Amerika Small Cap Value ETFs.

    Ist dies jedoch legal? ETFs mit amerikanischem Domizil befinden sich nämlich nicht auf der von der FINMA für die Schweiz zugelassenen ETFs (wegen PRIIPS)…

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      ETFs mit US-Domizil können gemäss unserer Erfahrung nicht nur bei US-Brokern wie Interactive Brokers gekauft werden, sondern auch bei CH-Anbietern wie Swissquote oder Postfinance, z.B. die Vanguard-ETFs VSS (ISIN: US9220427184) oder VNQI (ISIN: US9220426764). Und ja, wir gehen davon aus, dass solche Investments legal sind…jedenfalls sind wir deswegen bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten und wir deklarieren solche Investments schon seit vielen Jahren brav in der Steuererklärung:-)

  8. Guido sagt:

    Grüezi miteinander
    Kennt Ihr eine gute Lösung für Säule 3a Sparen (Sparplan) mit ETFs, die insbesondere auch vernünftige Kosten aufweist? Wie relevant erachtet ihr bei 3a sparen mit ETF die steuerlichen Aspekte (Problematik Quellensteuern, Problematik Kapitalgewinne)?
    Vielen Dank und liebe Grüsse

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      Toni und Stefan haben ihre 3. Säule schon seit vielen Jahren bei Viac angelegt. Argumente für Viac: tiefe Kosten, hohe Aktienquote möglich, Fokus passive Anlagestrategie mittels ETFs, einfaches Handling über die App. Sparen mittels 3. Säule ist steuerlich attraktiv. Steuern werden erst beim Bezug erhoben. Diese sogenannte Kapitalbezugssteuer ist abhängig vom bezogenen Betrag und variiert von Kanton zu Kanton stark. Da die Steuerbelastung mit höheren Beträgen überproportional steigt und keine Konto-Teilbeträge ausbezahlt werden dürfen, lohnt sich das Führen von mehreren 3a-Konten, was bei Viac ebenfalls einfach über die App möglich ist. Bei Interesse kannst du den Bonus-Code uCSfkUD bei der Anmeldung eingeben (nur einmal einlösbar), womit du auf die ersten 1’000 CHF Vorsorgevermögen lebenslang keine Verwaltungsgebühr bezahlst:-) Diese Zeilen sind natürlich keine Steuerberatung, sondern einfach unsere Einschätzung.

      1. Guido sagt:

        Wunderbar, vielen Dank!

  9. Dr. M sagt:

    Hallo, danke für den informativen Artikel!
    Eine Frage zu 2.5. bzw. Abbildung 6. Bei mir werden genau wie dort beschrieben (A.) 15% US-Quellensteuer abgezogen, und (B.) zusätzlich 15% Steuerrückbehalt. Die Rückforderung der Quellensteuer bewerkstellige ich über das Formular DA-1, das habe ich verstanden. Aber wie erwirke ich eine Rückzahlung der zweiten 15% „Steuerrückbehalt“? Gibt es dafür ein eigenes Formular? Oder geschieht dies ebenfalls via DA-1?
    Danke und LG, M.

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      Hoi M.
      Die zweiten 15% werden ebenfalls mittels Formular DA-1, letzte Spalte „Steuerrückbehalt USA“, zurückgefordert (betrifft Steuererklärung ZH).
      LG SFB

  10. Jasmin sagt:

    Hi. Ich verstehe nicht ganz, wie sich die Verrechnungssteuer bei ausschüttenden ETFs auf die Rendite auswirkt. Wieso haben da Schweizer ETFs mit Schweizer Domizil eine bessere Rendite? Die Verrechnungssteuer wird ja nicht reinvestiert da sie an den Anleger geht. Oder geht man da davon aus, dass die Anleger die zurückerhaltene Verrechnungssteuer wieder in den ETF investieren?

    Danke 🙂

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      Hoi Jasmin
      Die Rendite einer Aktie setzt sich ja aus Kursgewinn und Dividende zusammen. Wenn nun 35% der Dividenden in Form von VST nicht zurückgefordert werden können (wegen des ETF-Steuerdomizils), dann fällt die Rendite entsprechend geringer aus.
      Beste Grüsse
      SFB

  11. IB_user sagt:

    Die meisten Broker, wie IB oder Degiro behalten ja diese 15% Quellensteuer auf US-Aktien ein. Besteht eigentlich die Möglichkeit diese zurückzufordern?

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      …auch CH-Broker behalten 2 x 15% US-Quellensteuern ein. (Teilweise Rückforderung mittels Steuererklärung möglich (vgl. Abbildung 6 in unserem Steuerartikel).
      Beste Grüsse
      SFB

  12. Marcel sagt:

    Die Verrechnungssteuer kann zurückgefordert werden. Sonst würden die Ausländer keine CH-Werte mehr kaufen.

    https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-rueckerstatten.html

    Auf dieser Seite finden Sie Antragsformulare für die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer (VST) auf Dividenden und Zinsen für Antragsteller mit Ansässigkeit im Ausland.

    https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/vst-rueckerstatten/vst-ausland.html

    1. Kostner sagt:

      Hallo Marcel

      Meine Frage bezog sich als Schweizer in schweizdomilizierte ETF investiert, jedoch bei einem ausserschweizerischen Broker/Depot wie z.B. Degiro verwahrt.
      Diese Frage wurde jedoch beantwortet: Das ETF-Domizil und nicht das Depot ist massgebend.

      Danke trotzdem. Nichtschweizer wissen jetzt wie die Steuer zurückgefordert werden kann 🙂

      Grüsse

  13. Kostner sagt:

    Hallo

    Frage zu: 2.4 Verrechnungssteuer
    «Die Verrechnungssteuer (VST) wird vom Bund auf schweizerische Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen erhoben. Die Steuer beträgt hohe 35 Prozent und wird direkt durch die Bank oder den Broker an den Bund abgeführt (vgl. Abbildung 4).»

    Wie sieht das aus wenn sich die ETF auf einem ausländischen Depot wie z.B. auf Degiro befinden? Kann die Verrechnungssteuer von 35% ohne Probleme zurückgefordert werden?
    Dann wäre durch den Wegfall der Stempelsteuer das Kaufen von in der Schweiz domizilierten und investierten ETF der Kauf via europäischen Onlinebrokern und -Depots prädestiniert.

    Frage zu 2.5 Ausländische Quellensteuer

    Ich bin mir am überlegen ob ich einen synthetischen oder physisch investierenden Nasdaq-100 ETF investieren soll:

    iShares Nasdaq 100 UCITS ETF (Acc)
    oder
    Lyxor Nasdaq-100 UCITS ETF – Acc

    Der ishare ist in Irland, repliziert vollständig physisch und thesaurierend
    der Lyxor ist synthetisch, in Luxemburg und thesaurierend

    Der Ire wird von den USA aus steuererleichtert behandelt wovon wir auch profitieren.
    Beim synthetischen in Luxemburg domizilierten ETF entfallen jedoch die US-Quellensteuer komplett und wäre somit rein steuertechnisch gesehen der bessere Deal. Obwohl jedoch der ETF rein synthetisch ist, wird doch eine Dividende ausgewiesen. Fallen etwa auf diesen Dividenden doch noch US-Quellensteuer an oder ist er komplett US-quellensteuerfrei?
    Es erstaunt mich ohnehin, dass bei einem rein synthetischen Produkt von Dividende und Thesaurierung die Rede ist.

    Danke!

    1. Schweizer Finanzblog sagt:

      Hoi Kostner
      Leider verfügen wir über keine praktischen Erfahrungswerte zu deinen beiden Fragen, da wir bislang weder bei DEGIRO in einen ETF mit CH-Domizil noch in synthetische ETFs generell investiert gewesen sind. Unsere nachfolgenden Antworten basieren also auf unserem theoretischen Kenntnisstand:
      1) Verrechnungssteuer: Diese ist abhängig vom ETF-Domizil und nicht vom Broker. Eine Rückforderung der VST sollte bei einem ETF mit CH-Domizil also auch bei einem ausländischen Broker wie DEGIRO problemlos möglich sein.
      2) Ausländische Quellensteuer: Bei den von dir genannten Produkten, welche sich am Index Nasdaq 100 orientieren, wird die US-Quellensteuer direkt durch die ETF-Steuerdomizile Irland und Luxembourg, soweit es die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zulassen, zurückgefordert und dem ETF gutgeschrieben. Du musst diesbezüglich also nichts unternehmen.

      Beachte bezüglich deiner letzten Bemerkung, dass Dividenden auch bei synthetischen und/oder thesaurierenden ETFs steuerrelevant sind.

      Beste Grüsse
      SFB

      1. David sagt:

        Ich investiere über DeGiro in den iShares Core SPI ETF, der in der Schweiz domiziliert ist (CHSPI). Bis jetzt habe ich die Verrechnungssteuer jeweils ohne Probleme zurückerstattet bekommen bzw. der Betrag wurde von der Steuerrechnung abgezogen.
        Eure Vermutung ist also korrekt.

        Die Verrechnungssteuer auf ETFs mit Domizil in Irland (VEVE und VFEM) wird von DeGiro nicht separat aufgeführt. Kann es sein, dass darauf gar keine Verrechnungssteuer erhoben wird?

        1. Schweizer Finanzblog sagt:

          Ja, das ist korrekt, David. (Fonds mit ausländischem Domizil erheben keine CH-Verrechnungsteuer auf ihre Erträge.)

  14. Fuchs sagt:

    Achtung, bei US-domizilierten ETF können die 30% problemlos zurückgefordert werden, einfach DA-1 und R-US 164 ausfüllen bei der Steuererklärung. TER von US-ETF sind unschlagbar tief.

  15. Marcel sagt:

    Bei uns in der Schweiz kennt man auch die Vermögenssteuer.
    Diejenigen, welche erfolgreich an der Börse sind, kennen sie nur zu gut.

    Der Kanton SZ kennt weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer.

    Dank der Verrechnungssteuer sinkt der zu zahlende Steuerbetrag, wenn man es deklariert.

    Ein angenehmer Nebeneffekt.

  16. André sagt:

    Toller Beitrag, ich habe diesen direkt an einen Freund in der Schweiz geschickt!

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